Sachkundenachweis - Hundeführerschein
Ich bin Ihnen bei allen Fragen rund um den Sachkundenachweis für Hundehalter behilflich und begleite Sie von der Vorbereitung bis zur Prüfungsabnahme.
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Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Sinne der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO Hessen) bei mir.
Um einen ,,Listenhund,, oder eingestuften Hund führen zu dürfen, muss man nach der Gefahrenabwehrverodnung Hundeverordnung eine theoretische und eine praktiche Sachkundeprüfung ablegen.
Die schriftliche Prüfung besteht aus 30 Fragen die mit 70% richtig beantwortet werden müssen. Die Fragen stellen sich aus dem Bereichen
- Lernverhalten
- Hund und Öffentlichkeit
- Hundeverhalten
- Haltung, Pflege und Gesundheit
- Hund und Recht
- Mensch und Hund
Der praktische Teil soll sicherstellen das der Hund von der jenigen Person die Ihn führt Leit- und Lenkbar ist.
Das heist der Hund soll auch unter Ablenkung an lockerer Leine laufen können, eine Halteübung beherschen (Sitz, Platz oder Stehen).
Sich aus der HAlteübung über eine kurze Distanz (ca 10m)abrufen lassen.
Jede Person die einen ,,Listenhund" oder auffällig gewordenen Hund im öffentlichen Raum führen möchte, muss mind. 18 Jahre alt sein und die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Die Bescheinigung die bei erfolgreicher Abnahme ausgehändigt wird ist immer mitzuführen.
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